Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst LAP-hADV 2004 § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.